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Rechtliche Aspekte: Aufsichtspflicht bei extremen Wetterlagen auf Schulausflügen

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient der allgemeinen Information.

Die Aufsichtspflicht ist eine der zentralsten Verantwortungen von Lehrkräften auf Klassenfahrten. Sie beinhaltet die Pflicht, Schüler vor vorhersehbaren Gefahren zu schützen. Extreme Wetterereignisse sind eine solche vorhersehbare Gefahr.

Vorausschauende Planung ist Teil der Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht beginnt nicht erst mit dem Eintreten der Gefahr, sondern bereits bei der Planung. Gerichte erwarten, dass Lehrkräfte sich aktiv über potenzielle Risiken informieren. Dazu gehört:

Handeln bei akuter Gefahr

Wenn ein Unwetter überraschend aufzieht, müssen Sie als Aufsichtsperson angemessen reagieren. Das Ignorieren einer sich abzeichnenden Gefahr (z.B. das Weiterwandern trotz Donnergrollen) stellt eine Verletzung der Aufsichtspflicht dar. Ihre Entscheidungen müssen immer die Sicherheit der Schüler über das geplante Programm stellen.

Dokumentation als Absicherung

Es ist ratsam, Ihre Entscheidungen zu dokumentieren. Eine kurze Notiz im Fahrtenbuch wie "14:30 Uhr: Wanderung wegen aufziehendem Gewitter und DWD-Warnung abgebrochen und zur Hütte zurückgekehrt" kann im Streitfall entscheidend sein, um nachzuweisen, dass Sie Ihrer Verantwortung nachgekommen sind.

Letztendlich gilt: Im Zweifel immer für die Sicherheit entscheiden. Ein abgebrochener Ausflug ist besser als ein Unfall.

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